Aktion 1

Aktion 1

Hier geht es darum, per Verfassungsbeschwerde dagegen vorzugehen, dass Superreiche und Konzerne der verschiedensten Branchen (z.B. Chemie-, Pharma-, Energie- oder Finanzbranche) immer weiter wachsenden Einfuss auf die Politik gewinnen, so dass die Interessen der normalen Bevölkerung, also das Gemeinwohl immer mehr unter den Tisch fällt (Stichworte: TTIP, CETA, Grundgesetzänderung zwecks Autobahn-Privatisierung).

 

Bitte lesen Sie dazu zunächst die folgende Abhandlung und dann das zugehörige Beschwerde-Formular.

Von der Abhandlung gibt es weiter unten auch eine halbseitige Kurzversion.

Demokratie und Gleichbehandlung

(Stand: 27. August 2017)

 

Grundlagen

 

Das Grundgesetz für die BRD enthält die folgenden beiden, allseits bekannten Vorschriften:

 

Das DemokratieprinzipAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art.20 Abs.2 S.1 GG)

und den GleichheitssatzAlle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art.3 Abs.1 GG).

 

Wenn nun alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, so heißt das auch, dass keine Staatsgewalt von irgend jemand anderem ausgeht, als von jedem einzelnen deutschen Staatsbürger.

 

Und wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, so heißt das auch, dass jeder deutsche Staatsbürger die gleichen Möglichkeiten haben muss, seine Staatsgewalt auszuüben.

 

Kein Deutscher muss also hinnehmen, wenn er bestimmte Möglichkeiten nicht hat, die aber andere zur Ausübung von Staatsgewalt haben und nutzen. Dies verletzt ihn nämlich in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung und kann per Verfassungsbeschwerde angemahnt werden.

 

Beobachtungen

 

Johanna Quandt und ihre Kinder Stefan Quandt und Susanne Klatten, die zusammen fast 50% der Aktien von BMW besitzen, haben am 9. Okt. 2013 insgesamt 690.000€ an die CDU gespendet. Zuvor hatte Kanzlerin Merkel (CDU) eine Schonung für deutsche Autokonzerne in Sachen EU-Abgasnormen erstritten. Quelle: Spiegel Online

 

Ob diese Spende als „Dankeschön“ einzuschätzen ist oder gar als „Kauf von Klimapolitik“ oder aber weder noch, spielt überhaupt keine Rolle, denn fest steht:

 

  1. Parteispenden sind bisher legal und in ihrer Höhe unbegrenzt.
  2. Jeder Spender übt Staatsgewalt aus, indem er mit seinem Geld – wie ein Wähler mit seiner Stimme – die Partei begünstigt, die seine Interessen am besten vertritt.

 

Nun sind die Spender aus der Quandt-Familie immerhin deutsche Bürger. Es sind aber auch Parteispenden von Unternehmen oder Konzernen zu beobachten, die gar keine deutschen Bürger sind und die deshalb eigentlich überhaupt keine Staatsgewalt ausüben dürften.

 

Erkenntnisse

 

Geht eine Parteispende von einem Staatsbürger aus, so verletzt dies den Gleichheitssatz, denn er übt damit mehr Staatsgewalt aus, als andere es sich leisten können.

 

Geht eine Parteispende von Unternehmen, Verbänden, Personen oder „Mächten“ aus, die nicht Staatsbürger sind, so verletzt dies das Demokratieprinzip, nach dem Nicht-Staatsbürger überhaupt keine Staatsgewalt ausüben dürfen.

 

Jede Parteispende ist also verfassungswidrig, weil sie entweder den Gleichheitssatz oder sogar das Demokratieprinzip verletzt.

 

Aus den gleichen Gründen verfassungswidrig sind übrigens alle anderen denkbaren Arten der finanziell gestützten Einflussnahme auf die Politik. Allerdings ist eine solche Einfussnahme umso schwieriger nachzuweisen, je indirekter sie stattfindet. Aber wer finanziell gestützte Einflussnahme auf die Politik nachweisen kann, kann deren Verfassungswidrigkeit beanstanden, indem er seine Ungleichbehandlung per Verfassungsbeschwerde anmahnt.

Demokratie und Gleichbehandlung (Kurzversion)

(Stand: 28. August 2017)

 

Aus dem Demokratieprinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ folgt, dass keine Staatsgewalt von irgend jemand anderem ausgehen darf, als von den deutschen Staatsbürgern.

 

Weiter folgt dabei aus dem Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, dass jeder Deutsche die gleichen Möglichkeiten haben muss, seine Staatsgewalt auszuüben.

 

Kein Deutscher muss also dulden, wenn er bestimmte Möglichkeiten nicht hat, die andere zur Ausübung von Staatsgewalt nutzen. Nun hat aber die Quandt-Familie am 9. Okt. 2013 der CDU 690.000€ gespendet

(Quelle: Spiegel Online). Dazu ist festzustellen:

 

  1. Eine solche Partei-Großspende kann sich nicht jeder deutsche Staatsbürger leisten.
  2. Jeder Parteispender übt mit seinem Geld Staatsgewalt aus, indem er – wie ein Wähler mit seiner Stimme – die Partei begünstigt, die seine Interessen am besten vertritt.
  3. Neben den Quandts gibt es auch Unternehmen, die an Parteien spenden, obwohl sie keine deutschen Bürger sind und deshalb gar keine Staatsgewalt ausüben dürften.

 

Resümee:

Jede Parteispende ist zwar bisher legal, aber so oder so verfassungswidrig

weil sie entweder den Gleichheitssatz verletzt, wenn sie von einem Staatsbürger ausgeht,

der damit seine Landsleute übervorteilt,

oder weil sie das Demokratieprinzip verletzt, wenn Nicht-Staatsbürger spenden.

Der Gesetzgeber muss also zur verfassungskonformen Verwirklichung

von Demokratie und Gleichbehandlung Parteispenden verbieten.