Wir müssen Neutralität wahren!
- Muss jeder einzelne Staatsdiener
die Grundrechtsartikel zu deuten wissen und
deren Verletzung selbst erkennen, weil die
Grundrechte jeden einzelnen Staatsdiener als
unmittelbar geltendes Recht binden?
- Wahrt, wer eine Grundrechtsverletzung
erkennt, aber meint, sich als Polizeikraft dazu
offen zu bekennen, verletze die Pflicht zur
Neutralität, tatsächlich nur die Neutralität zwischen unmittelbar geltendem Recht und dessen verfassungswidriger Verletzung?
- Steht, wer derart Neutralität wahrt, nicht für Recht und Ordnung und kann sich natürlich nicht als deutscher Staatsdiener verantworten, und schon gar nicht als Polizeikraft, welche das staatliche Gewaltmonopol ausübt?